Gemeinsam für Usingen

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Gemeinsam für Usingen

Ich freue mich auf Ihre Stimme am 06.02.2022. Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit der Briefwahl.

Welche Aufgaben hat eigentlich ein Bürgermeister? Oder was tue ich eigentlich täglich?

Ich bin Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Usingen – und zwar für alle Bürgerinnen und Bürger. Manchmal bin ich auch Mittler zwischen verschiedenen Parteien und Interessen – manchmal ein schwieriger Job.

Oft kommen Menschen mit Anliegen zu mir, bitten um Hilfe bei Schwierigkeiten oder erfragen Ausnahmeregelungen. Ich möchte gerne von Mensch zu Mensch helfen. Doch als Bürgermeister bin ich Gesetzen und Verordnungen verpflichtet – und darf alleine gar nicht entscheiden. Das Entscheidungsgremium ist der Magistrat bzw. die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Usingen.

Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Magistrats und Leiter der Stadtverwaltung. Er vertritt die Stadt nach außen (§ 71 HGO). Jedoch werden die wesentlichen Entscheidungen vom Magistrat als Kollektivorgan getroffen. Die gesetzlichen Quellen zu den Aufgaben des Bürgermeister finden Sie unten den §§ 66 ff. Hessische Gemeindeordnung (HGO). HGO, § 66 ff. HGO
Ich bin stolz auf das, was wir – und damit meine ich die Usinger Stadtpolitik, die Bürgerschaft und die Verwaltung – in den letzten Jahren trotz klammer Kassen gemeinsam erreicht haben. Ich sehe mich als Antreiber für Ideen und Innovationen, die die Verwaltung dann für die Entscheidungsgremien aus der Politik vorbereitet. Nach mehrheitlicher Abstimmung setzen wir in der Verwaltung die neuen Projekte und Ideen um.